Zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Den Durchführungsweg bestimmt der Arbeitgeber. Anspruch des Arbeitnehmers besteht jedoch mindestens auf Entgeltumwandlung durch eine Direktversicherung. Über Umsetzungsmöglichkeiten beraten wir Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gerne. Insbesondere für Geschäftsführer einer GmbH ergeben sich hier große Vorteile!
Betriebliche Altersvorsorge
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge?
Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und sozialabgabenfrei in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen und sind damit im Rahmen von Höchstgrenzen steuerfrei. Viele Arbeitgeber beteiligen sich darüber hinaus an den Beiträgen, zum Beispiel über vermögenswirksame Leistungen. Welcher Durchführungsweg innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen und Mitarbeiter geeignet ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Weitere Informationen hierzu liefert Ihnen die Broschüre des GDV oder ein persönliches Beratungsgespräch.
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