Wann und wie müssen Anleger Aktiengewinne versteuern?

3. April 2020

Nach dem Einkommenssteuergesetz fallen auf jedes Einkommen in Deutschland Steuern an. Somit müssen Anleger auch Gewinne aus Kapitalanlagen, beispielsweise dem Handel mit Aktien, versteuern. Die für Aktiengewinne geltende Steuer wird Kapitalertragssteuer genannt. Seit 2009 wird die Kapitalertragssteuer in Deutschland in Form der Abgeltungssteuer erhoben. Der Name Abgeltungssteuer geht darauf zurück, dass Kapitalerträge mit einer einmaligen Steuerzahlung pauschal versteuert werden.

Welche Aktiengewinne müssen versteuert werden?

Die Abgeltungssteuer muss von jedem Anleger auf sämtliche Kapitalerträge gezahlt werden. Folgende Aktiengewinne müssen Sie als Anleger demnach versteuern:

  • Kursgewinne aus Aktienverkäufen
  • Dividenden-Ausschüttungen
  • Zinserträge (z. B. von Wertpapieren, Anleihen oder Zertifikaten)
  • Gewinne aus Investmentfonds und Termingeschäften
  • Zinsen aus Termingeld- oder Festgeldanlagen

Wie hoch sind die Steuern auf Aktiengewinne?

Die Abgeltungssteuer liegt unabhängig von der individuellen Steuerklasse für alle Aktiengewinne pauschal bei 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätsbeitrag sowie unter Umständen die Kirchensteuer, sofern der Anleger einer Konfession angehört. Die Abgeltungssteuer berücksichtigt jedoch auch Verluste aus dem Handel mit Aktien. Diese werden entsprechend angerechnet, indem sie im sogenannten „Verlustverrechnungstopf“ im Depot dokumentiert werden und dem erzielten Gewinn gegengerechnet werden.

Wie werden die Steuern auf Aktiengewinne abgerechnet?

Die Abgeltungssteuer ist als Quellensteuer konzipiert. Dies bedeutet, dass die Steuern auf Aktien direkt von der Quelle – also der Bank oder dem Broker, bei dem der Anleger sein Depot führt – einbehalten und an das Finanzamt weitergereicht werden. Sie als Anleger müssen sich dank der Quellensteuer nicht mehr selbst darum kümmern und Gewinne aus Aktien nicht einzeln in der Steuererklärung angeben. Ziel dieser Gestaltung ist die Vereinfachung der Steuern auf Kapitalerträge und damit auch der Vereinfachung der Steuererklärung für den Anleger. Auch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten in einem Depot erfolgt automatisch durch die Bank oder den Broker.

Gibt es Ausnahmen für bestimmte Aktiengewinne?

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt. Gewinne aus Aktien, die vor 2009 erworben wurden – sogenannte „Altbestände“ – sind steuerfrei, müssen vom Anleger also nicht versteuert werden.

Weiterhin hat jeder Anleger einen Freibetrag für alle Ersparnisse und Kapitalerträge. Übersteigt Ihr Gewinn aus Aktien und anderen Anlagemöglichkeiten in Summe diesen Freibetrag nicht, so fällt keine Steuer an. Bei Einzelpersonen liegt der Freibetrag derzeit bei 801 Euro, bei Verheirateten bei 1.602 Euro. Sie können sich als Anleger diesen Freibetrag entweder über die Steuererklärung zurückholen oder den Abzug der Abgeltungssteuer von vorneherein durch die Erteilung von Freistellungsaufträgen verhindern. Ein Freistellungsauftrag kann entweder über die volle Höhe einer Bank oder einem Broker zugeteilt, oder auf mehrere Institutionen aufgeteilt werden.

Was gibt es bei der Besteuerung von Aktien noch zu beachten?

Beim Handel mit ausländischen Aktien kann es unter Umständen passieren, dass Sie zu viel Steuern bezahlen. Liegt das Depot, auf welches die Gewinne aus dem Handel mit ausländischen Aktien fließen, nicht in Deutschland, so müssen Sie die entsprechenden Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. In vielen Fällen wurden jedoch vorab schon Steuern im Ursprungsland abgezogen, sodass Sie letztendlich doppelt Steuern für Ihre Aktien bezahlen. Um zu viel berechnete ausländische Quellsteuer wieder zurückzuholen, gibt es entsprechende Formulare beim Bundesfinanzministerium.

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